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   BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83   

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https://dejure.org/1986,1238
BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83 (https://dejure.org/1986,1238)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 8 AZR 582/83 (https://dejure.org/1986,1238)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 (https://dejure.org/1986,1238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß - Rückwirkende Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Erlöschen eines Anspruchs - Urlaubsanspruch - Urlaubsjahr - Übertragunszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 405
  • NJW 1987, 798
  • NZA 1987, 313
  • BB 1987, 405
  • JR 1987, 176
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 1. Dezember 1983 (BAGE 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung) dargelegt, daß die Auffassung, ein Arbeitnehmer brauche sich bis zum Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens nicht darum zu bemühen, Urlaubsfreizeit zu erhalten, nicht zutreffend ist.

    Sie kann auch nicht etwa in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gesehen werden, weil Gegenstand dieser Klage allein die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung ist, nicht jedoch Ansprüche aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG Urteil vom 1. Dezember 1983, aaO, 6 AZR 379/81 = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
    Dies entspricht der vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung (vgl. zuletzt Urteil vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 -, BAGE 52, 305).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
    Sie kann auch nicht etwa in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gesehen werden, weil Gegenstand dieser Klage allein die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung ist, nicht jedoch Ansprüche aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG Urteil vom 1. Dezember 1983, aaO, 6 AZR 379/81 = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
    Damit bedarf es für die Entscheidung keiner Erwägung, ob die Ausschlußklausel nach § 8 Abs. 2 des Arbeitsvertrags maßgeblich für die Beendigung des Anspruchs sein kann und ob gegen sie rechtliche Bedenken bestehen (vgl. dazu BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83
    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 -, BAGE 52, 63) erlischt der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz mit dem Ende des Jahres, für das er entstanden ist bzw. bei Vorliegen der in § 7 Abs. 3 BUrlG genannten Merkmale mit dem 31. März des folgenden Jahres.
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Zwar wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass es weiterer Handlungen des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers bedarf (BAG 19. August 2003 - 9 AZR 619/02 - mwN, AP BUrlG § 7 Nr. 29 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 11) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht als Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und ist deshalb - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 19. August 2003 - 9 AZR 619/02 - AP BUrlG § 7 Nr. 29 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 11 mwN).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Gegenstand dieser Klage war allein die rechtliche Wirkung der vom Arbeitgeber abgegebenen Kündigungserklärung auf das Arbeitsverhältnis, nicht jedoch die Feststellung von Ansprüchen aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278, 282; 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - BAGE 52, 405, 408).

    Sofern die Parteien im Vergleich keine besondere Regelung getroffen haben, muß davon ausgegangen werden, daß kein Ersatz für den verfallenen Urlaubsanspruch gewährt werden soll (vgl. BAG 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - aaO).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (BAGE 44, 278, 282 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 a der Gründe; BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07

    Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr

    Ersatz des Freistellungsanspruchs (BAG 19. August 2003 - 9 AZR 619/02 - AP BUrlG § 7 Nr. 29 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 11).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Nach § 7 Abs. 4 BUrlG wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass weitere Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erforderlich sind (BAG 20.1.1998, NZA 1998, 816; 19.8.2003, AP BUrlG § 7 Nr. 29; ErfK/Gallner BUrlG § 7 Rn. 71-72).
  • LAG Hamburg, 17.02.1992 - 4 Sa 7/92
    Der zum Erlöschen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 1986 (BAG AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung) sei nicht zu folgen).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27. August 1986 (AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung) ohne konkrete Begründung einen Abgeltungsanspruch für unbegründet gehalten, der nicht bis zum 31. März des Folgejahres vom Arbeitnehmer verlangt worden war.

    Anders als in der oben zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 1986 (AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung), in welcher Gegenstand Urlaubsansprüche waren, die auch bei Wirksamkeit der in Streit gezogenen Arbeitgeberkündigung unstreitig entstanden waren, weil sie lediglich den Zeitraum bis Ablauf der Kündigungsfrist umfaßten, hängen die vorliegend dem Urlaubsabgeltungsverlangen zugrunde liegenden Urlaubsansprüche von der Frage ab, ob überhaupt noch im Jahre 1989 ein Arbeitsverhältnis bestand.

  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Eine frühere Geltendmachung kam nicht in Betracht, insbesondere ist die schriftliche Aufforderung des Klägers vom 10. Januar 1985 wirkungslos, weil während der Arbeitsunfähigkeit vom 31. Juli 1984 bis zum 28. Februar 1985 der Anspruch nicht erfüllbar und damit die Fälligkeit während dieser Zeit ausgeschlossen war (vgl. BAGE 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 39, 53, 57 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - BAGE 52, 405).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    Er setzt voraus, dass der Urlaub noch vor Ablauf des Kalenderjahres oder infolge Übertragung nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres hätte gewährt werden können (BAG, Urteil vom 19. August 2003 - 9 AZR 619/02 - AP BUrlG § 7 Nr. 29).
  • LAG Hamm, 14.10.2005 - 10 Sa 818/05

    Sozialplanabfindung Altersgrenzenbefristung, Urlaubsabgeltung nach beendetem

  • LAG Hessen, 08.06.2000 - 3 Sa 1143/99

    Auskunftsanspruch über allgemeine und individuelle Gehaltserhöhungen;

  • LAG Bremen, 13.11.1991 - 2 Sa 27/91

    Aufrechnung; Firmenunterlagen; Firmenfahrzeug; Schadensgeneigte Tätigkeit;

  • ArbG Köln, 13.07.2009 - 10 Ca 2355/09

    Bestehende Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und bis zum Ende des

  • LAG Berlin, 05.12.2000 - 3 Sa 1073/00

    Urlaub: Urlaubsanspruch - Erfüllung - Geltendmachung - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
  • LAG Köln, 10.01.2023 - 4 Sa 680/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Auslegung von Willenserklärungen;

  • LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90

    Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub;

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher

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